Der Markt entstand ab dem 12. Jahrhundert um die Burg Murnau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.128 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82418
Vorwahl
08841
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Murnau am Staffelsee
Hauptstraße 2
82418 Murnau am Staffelsee
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Von-Brug-Str. 46
82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Bahnhofstraße 4
82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Murnau am Staffelsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Am Mösl – Schlageis vom 06.09.2024 bis 07.10.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Nockstraße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nördlich der Reschstraße vom 08.08.2024 bis 20.09.2024
- Neuaufstellung des Bebauungsplanes Seidlpark 2
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Am Parkweg
- 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Molo-Hof
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Öck-Äcker
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Jugendkurheim / Kurklinik / Hochried
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung